Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 31 vom 17.7.1998 Seite 453 bis 464

 

Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 12. Mai 1998 (GV. NW. S. 384)

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Berichtigung
des Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Kommunalwahlgesetzes vom 12. Mai 1998
(GV. NW. S. 384)

Artikel IV lautet wie folgt richtig:

  1. Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Artikel I Nr. 1, 3. 5, 6 und 11 findet erstmals auf die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durchzuführenden allgemeinen Kommunalwahlen Anwendung; für bis dahin stattfindende einzelne Neuwahlen und Wiederholungswahlen gelten die Vorschriften in der bisherigen Fassung. Artikel II tritt zum 1. Januar 1998 in Kraft.
  2. Das Innenministerium wird ermächtigt, das Kommunalwahlgesetz in der neuen Fassung mit neuem Datum bekanntzumachen.

-GV. NW. 1998 S. 464