Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 26 vom 12.5.2000 Seite 389 bis 396

 

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 12. April 2000

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 136), gebe ich bekannt:

(1) Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörde sind gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung durch Organisationserlass vom 29. Februar 2000 mit Wirkung vom 1. März 2000 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr sind übergegangen

- in den Geschäftsbereich des Innenministeriums die Aufgabe „Staatsaufsicht über die Landesbank“,

- in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen aus dem Aufgabengebiet „Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle“ die Aufgabe „Mietpreisüberhöhung“.

(2) Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. März 2000 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

Düsseldorf, den 12. April 2000

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang  C l e m e n t

(L. S.)

GV. NRW. 2000 S. 390