Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 45 vom 22.9.2000 Seite 623 bis 630

 

Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen

20320

Zweite Anordnung
zur Änderung der Anordnung
über die Festsetzung von Zusätzen
zu den Grundamtsbezeichnungen

Vom 12. August 2000

Die Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen in der Fassung vom 29. Juli 1992 (GV. NRW. S. 324), geändert durch Anordnung vom 18. Dezember 1996 (GV. NRW. 1997 S. 2), wird gemäß der Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 2 zu den Besoldungsordnungen A und B - Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes - in Verbindung mit § 8 Abs. 5 des Landesbesoldungsgesetzes im Einvernehmen mit dem Innenministerium wie folgt geändert:

1 In Ziffer 1 werden

1.1 die Nummer 4 gestrichen, die Nummern 5 bis 8 werden Nummern 4 bis 7,

1.2 die neue Nummer 8 wie folgt eingefügt:

„8. Oberinspektor

Justizvollzugs-
Technischer“

1.3 in der Spalte „Zusatz“

a) bei der neuen Nummer 4 vor dem Wort „Technischer Justiz-“ die Worte „Bibliotheks-, Forst-, Regierungs-, Steuer-“ und nach dem Wort „Technischer Justiz-“ die Worte „ - als Präparator/Präparatorin - “ eingefügt,

b) bei der neuen Nummer 6 nach dem Wort „Brand-„ das Wort „Eich-„ und nach dem Wort „Steuer-„ das Wort "Umwelt-" eingefügt,

c) bei der Nummer 9 die Worte „Eich-„ und „Umwelt“ gestrichen.

2 In Ziffer 4 werden

2.1 die Worte „an der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln,“ gestrichen und

2.2 jeweils die Worte „Zentralbibliothek der Medizin“ durch die Worte „Deutschen Zentralbibliothek für Medizin“ ersetzt.

Düsseldorf, den 12. August 2000

Der Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer  S t e i n b r ü c k

GV. NRW. 2000 S. 624