Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 37 vom 21.11.2001 Seite 769 bis 778

 

Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 21. August 2001 (GV. NRW. S. 656)

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Berichtigung
der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung
über beamtenrechtliche Zuständigkeiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
vom 21. August 2001 (GV. NRW. S. 656)

Nummer 3 Buchstabe b) muss wie folgt richtig lauten:

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Für die Abordnung von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes innerhalb der Einführungszeit sowie für die Versetzung oder Abordnung von Beamtinnen und Beamten des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes ihres Geschäftsbereichs innerhalb des Landesdienstes sind Dienstvorgesetzte die Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten, die Direktoren der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte, die Präsidentin oder der Präsident der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten sowie des Landesumwelt-amtes und die Leiterinnen oder Leiter des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd, der Ämter für Agrarordnung und der Staatlichen Umweltämter in dem in § 2 Abs. 1 genannten Umfang; das gilt nicht für die Versetzung oder Abordnung an eine oberste Landesbehörde.“

GV. NRW. 2001 S. 770