Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 31 vom 30.10.2017 Seite 949 bis 968

 

Änderung der Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VIII-3 - 20-06 -

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Änderung der
Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - VIII-3 - 20-06 -

Vom 13. Oktober 2017

Nummer 6.1.1 des Runderlasses „Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 7. September 2016 (MBl. NRW. S. 515) wird wie folgt geändert:

1. Der erste Spiegelstrich wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort „Anträge“ durch das Wort „Erstanträge“ ersetzt.

b) Nach Satz 1 wird folgender zweiter Satz eingefügt „Folgeanträge können dagegen bis zum 15. Dezember eines Jahres für den weiteren Projektzeitraum gestellt werden.“

2. Der zweite Spiegelstrich wird aufgehoben.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft

- MBl. NRW. 2017 S. 963