Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 39 vom 28.12.2007 Seite 923 bis 936

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 29.11.2007

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 29.11.2007

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Jahresabschluss zum 31.12.2006

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 161), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004, in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit Beschluss vom 27.11.2007 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2006 festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 beläuft sich auf 25.077.750,26 €; siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 490.872,84 €; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf  622.977,03 €; siehe Anlage 3.

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Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2006

Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2006 wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW vom 23.11.2006 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den nordrhein-westfälischen gemeinderechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des stellvertretenden Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung der §§ 101 ff. GO NRW sowie § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des stellvertretenden Präsidenten sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum

31. Dezember 2006 (Bilanzsumme EUR 25.077.750,26; Jahresergebnis EUR 490.872,84) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen, Herne.

Duisburg, den 15. August 2007

PKF FASSELT & PARTNER

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Schöneberger

Dr. Ellerich

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2006 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2006 wurden gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 27.11.2007 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

Herne, den 29.11.2007

Der Stellvertreter des Präsidenten der GPA NRW
Jörg S e n n e w a l d

- MBl. NRW. 2007 S. 929