Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 24 vom 8.9.2008 Seite 431 bis 444
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 2 – 66.2 - v. 29.8.2008
Festlegung der Rohbauwerte und des
Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bek. d. Ministeriums für
Bauen und Verkehr - VI A 2 – 66.2 -
v. 29.8.2008
Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.6.2008 (GV. NRW. S. 478), wird bekannt gemacht:
1
Soweit bei der
Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme
auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten landesdurchschnittlichen
Rohbauwerte zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz für das
Jahr 2009 beträgt € 68,00.
3
Diese
Bekanntmachung gilt ab dem 01.01.2009. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung
vom 27.7.2007 (MBl. NRW. S. 510) nicht mehr
anzuwenden.
MBl. NRW. 2008 S. 440