Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 30 vom 7.11.2008 Seite 541 bis 562

 

Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 9.10.2008 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3

203206

Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 9.10.2008 -
B 2713 -1.1.4 - IV A 3

Mein RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1
Vorbemerkung

Der Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 ist von der Provinzial Rheinland zum 31.12.2008 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag in welchem die Beiträge unter Berücksichtigung des schlechten Schadenverlaufs um zwischen 3% und 5% angehoben wurden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Auf Grund der Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrechts nach §§ 11 bzw. 12 des Versicherungsvertrages.
Die Westfälische Provinzial hat in ihrem weiter geltenden Rahmenvertrag die Beiträge nicht verändert. Der Vertrag läuft damit unverändert für ein weiteres Jahr. Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin, dass in Abweichung zu § 3 Abs. 1 der Rahmenverträge auch für die Halter von privaten Krafträdern Versicherungsschutz in der Dienstreise-Fahrzeug-Vollversicherung bei der Benutzung zu Dienstfahrten besteht. Die Beiträge richten sich nach § 6 Abs. 1 der Rahmenverträge.
Im Einzelnen weise ich darüber hinaus auf Folgendes hin:

2.
In Nummer 6.2 wird der Text 01.01.2007 bis 31.12.2008 durch den Text 01.01.2009 bis 31.12.2010 ersetzt.

3.
Die Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1* ersetzt.

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*Die Anlage 1 wird nur in der elektronischen Ausgabe des MBl. NRW. und in der SMBl. NRW. wiedergegeben.

- MBl. NRW. 2008 S. 542