Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 27 vom 22.10.2009 Seite 453 bis 466

 

Umlagensatzung 2009 Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) v. 24.8.2009

Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Umlagensatzung 2009

Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
v. 24.8.2009

Gemäß §§18 Absatz 3,19 Abs. 2, 8 Abs.4  des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit § 7 GO NW und in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung (ZVS) werden nachstehende Umlagen festgesetzt:

§ 1
Allgemeine Verbandsumlage 2009

Die allgemeine Verbandsumlage wird für das Jahr 2009 gemäß § 19 ZVS auf  514.941.723 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 1 (s. Anhang)

Die Verbandsmitglieder können diese Umlagebeträge um die in § 19 Absatz 7 ZVS näher bezeichneten Leistungen kürzen.

In der Höhe der vorgenommenen Kürzung erlischt der Anspruch des Zweckverbandes.

Die Umlage ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens bis zum 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. 2009 an den Zweckverband zu entrichten.

§ 19 Absatz 8 ZVS bleibt hiervon unberührt.

Zinsregelung

Der Differenzbetrag der Allgemeinen Verbandsumlage zwischen Soll-Umlage und Ist-Umlage ist vom 01. Juli 2009 an bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung mit 2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen, wenn er die Ist-Umlage um mehr als 5 v. H. übersteigt.

Grundlage für die Berechnung der Zinsen sind die an den und die vom Zweckverband tatsächlich geleisteten Zahlungen.

§ 2
SPNV- Umlage 2009

Die Umlage zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs im VRR wird gemäß § 17 ZVS auf 15.182.000 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 2 (s. Anhang)

Die Umlage ist in zwölf gleichen monatlichen Beträgen, spätestens bis zum 15. eines jeden Monats an den ZV VRR zu entrichten.

§ 3
Umlage zur Deckung des Eigenaufwandes des ZV VRR 2009

Die Umlage zur Deckung des Eigenaufwandes des ZV VRR wird gem. § 22 ZVS auf 343.000 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 3 (s. Anhang)

Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 31.01. und 31.07.2009 an den Zweckverband VRR zu zahlen.

§ 4
Umlage zur Finanzierung des Eigenaufwandes der VRR AöR 2009

Die Umlage zur Finanzierung der VRR AöR wird gem. § 23 ZVS auf 6.589.950 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:

Tabelle 4 (s. Anhang)

Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen am 31.01. und 31.07.2009 an den Zweckverband VRR zu entrichten.

§ 5
Verzinsung für verspätet geleistete Umlagen

Umlagebeträge (gem. §§ 1, 2, 3, 4), die nicht fristgerecht beim Zweckverband eingehen, sind mit 2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Für die Verzinsungspflicht gilt auch dann der letzte Tag des jeweiligen Monats bzw. Quartals-Monats, wenn der Zahltag auf einen Sonnabend, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonntag fällt.

§ 6
Endgültige allgemeine Verbandsumlage für das Jahr 2007

Die endgültige allgemeine Verbandsumlage für das Jahr 2007 (Ist- Umlage) wird auf 432.914.000 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen gelten folgende Umlagebeträge:

Tabelle 5 (s. Anhang)

* Die in der Ergebnisrechnung 2007 aufgezeigten Ergebnisse gemäß § 19 Abs. 3 ZVS können in Einzelfällen zu Umlageveränderungen führen.

§ 7
BVR GmbH und RVN GmbH Ergebnisrechnung 2007

Die endgültige Sonderumlage zur Finanzierung der Betriebsleistungen der BVR GmbH und RVN GmbH für das Jahr 2007 (Ist- Umlage) wird auf 6.986.893 EUR festgesetzt.

Im Einzelnen gelten folgende Umlagebeträge:

Tabelle 6 (s. Anhang)

 - MBl. NRW. 2009 S. 459