Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 29 vom 9.11.2009 Seite 501 bis 516

 

Rechnungslegungserlass 2009 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 23.10.2009

Rechnungslegungserlass 2009
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2
v. 23.10.2009

Der Rechnungslegungserlass 2009 des Bundesministeriums der Finanzen wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden (GMBl.) veröffentlicht. Der Rechnungslegungserlass 2009 wird wegen seines großen Umfangs nicht im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Sonderdrucke der entsprechenden Nummer des GMBl. können vielmehr bei der Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln oder durch den Buchhandel bezogen werden. Daneben ist der Rechnungslegungserlass auch im Internet (http://zef.bfinv.de/dokumentationen/index.html) veröffentlicht.

Die mit der Rechnungslegung und der Aufstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung für den Bund befassten Dienststellen werden auf die Bezugsmöglichkeiten hingewiesen und gebeten, den Rechnungslegungserlass 2009 zu beachten, die Abschlussarbeiten sorgfältig auszuführen und die festgesetzten Termine einzuhalten.

Zusatz für die Bezirksregierungen:

Ich bitte, die Kreise und kreisfreien Städte zu unterrichten und die hierfür benötigten Abdrucke dieses Runderlasses und des Rechnungslegungserlasses, soweit erforderlich, selbst herzustellen. Ferner bitte ich die Bezirksregierungen Köln und Münster, aus Vereinfachungsgründen auch den Landschaftsverband Rheinland bzw. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Kenntnis zu setzen.

- MBl. NRW. 2009 S. 515