Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 15 vom 7.5.2010 Seite 309 bis 320

 

Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 - v. 24.1.2010

Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb
staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische
Assistentinnen und Assistenten

RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 -
v. 24.1.2010

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und . Assistenten - RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 8.12.2004 (=SpellE>MBl. NRW. 2005 S. 235) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1
In der Überschrift der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten wird die Bezeichnung „RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 8.12.2004 - III 7 - 0432.5.1 -" ersetzt durch die Bezeichnung „RdErI. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales -IVB1-0432.3- v. 8.12.2004".

2
In Nr. 2 der Richtlinie wird der Halbsatz nach „dazu zählen nicht die Investitionen" gestrichen.

3
In Nr. 4.4.1 wird das Wort „MGSFF" durch „das fachlich zuständige Ministerium für Gesundheit" ersetzt.

4
In Nr. 5.2.2 werden in Satz 2 die Worte „um diesen Betrag" durch das Wort „anteilig" ersetzt.

5
In Nr. 7 wird das Datum „31.12.2009" durch das Datum „31.12.2011" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 30.12.2009 in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 310