Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 15 vom 7.5.2010 Seite 309 bis 320

 

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für die LVR-Jugendhilfe Rheinland Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 16.4.2010

II.

Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für die LVR-Jugendhilfe Rheinland

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 16.4.2010

Gemäß § 3 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit 6 Absatz 2 der Betriebssatzung für die LVR-Jugendhilfe Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland  vom 21. September 2006 (GV. NRW. 2007 S. 16) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-Jugendhilfe Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.

1.         LVR-Jugendhilfe Rheinland

1.1       Die Betriebsleiterin ist:

Frau Dr. Birgit Lambertz

1.2       Die Stellvertretung der Betriebsleitung nimmt wahr:

Frau Sabine Kaul

2.         Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen LVR-Dezernenten.

Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:

- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 5.000,00 EUR,

- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 150.000,00 EUR,

- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 EUR bei  kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die  Gesamtkosten der Maßnahme 750.000,00 EUR überschreiten,

- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.

Das Formerfordernis nach § 21 Absatz 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen LVR-Dezernenten unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung).

3.         Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Absatz 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Satz 2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.

3.1       Zuständigkeit der Betriebsleitung

In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der LVR-Jugendhilfe Rheinland gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Betriebsleiterin bzw. dem Betriebsleiter vertreten.

Die Betriebsleitung kann durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.

Die Betriebsleitung entscheidet u.a. über:

- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen,

- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu 150.000,00 EUR,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 5.000,00 EUR.

Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:

Für die LVR-Jugendhilfe Rheinland

-          ohne Einschränkung                             Betriebsleiterin Dr. Birgit Lambertz

-          ohne Einschränkung                             Kaufmännischer Leiter Holger Zensen

-          ohne Einschränkung                             Stellv. des Kaufmännischen Leiters:

Hermann-Josef Geiter

-          bis 100.000 €                                      Sabine Kaul (Stellvertretende Betriebsleiterin)

-          bis 100.000 €                                      Dr. Ute Projahn

-          bis 25.000 €                                        Günter Benninghaus

-          bis 10.000 €                                        Brunhilde Buchmüller

-          bis 10.000 €                                        Birgit Burat

-          bis 10.000 €                                        Monika Kirmes

-          bis 10.000 €                                        Norbert Reschke

-          bis 10.000 €                                        Petra May

-          bis 10.000 €                                        Andrea Pfeiffer

-          bis 10.000 €                                        Birgit Steinhäuser

-          bis 10.000 €                                        Matthias Kramp

-          bis 10.000 €                                        Melanie Kemmerich

-          bis 10.000 €                                        Nina Paetzold

Köln, den 16.04.2010

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

H a r r y  K.  V o i g t s b e r g e r

- MBl. NRW. 2010 S. 319