Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 13.8.2010 Seite 665 bis 676

 

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

2011

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren


RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 -
v. 22.7.2010

Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst             70 Euro

gehobenen Dienst                    55 Euro

mittleren Dienst                        44 Euro

einfachen Dienst                       33 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. des Innenministeriums vom 20.7.2009 (MBl. NRW. S. 370) wird
hiermit aufgehoben.

Der Minister für Inneres und Kommunales

Ralf J ä g e r

- MBl. NRW. 2010 S. 666