Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 39 vom 16.12.2010 Seite 887 bis 896

 

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 25.11.2010

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Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 25.11.2010

Die Bek. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1.
Nach dem Träger "Chorjugend im Deutschen Sängerbund e.V." wird der Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen e.V. Sitz Aachen (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

2.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen e.V." wird der Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk Diözesanverband Essen e.V. Sitz Essen (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

3.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk Diözesanverband Essen" wird der Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk Diözesanverband Köln e.V. Sitz Köln (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

4.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk Diözesanverband Köln" wird der Träger "CAJ - Christliche Arbeiterjugend im Diözesanverband Paderborn Sitz Olpe (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

5.
Nach dem Träger "Katholische Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Essen gGmbH" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Aachen e.V. Sitz Aachen (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

6.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Aachen e.V." wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Köln Sitz Köln (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die der Kath. Jungen Gemeinde, Diözesanverband Köln, gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

7.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Köln" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Münster Sitz Münster (am 12. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

8.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Münster" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde Diözesanverband Paderborn Sitz Paderborn (am 12. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die der Kath. Junge Gemeinde, Diözesanverband Paderborn, gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

9.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Deutschland e.V." wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Aachen e.V. Sitz Mönchengladbach (am 9. November 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

10.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Aachen" wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Paderborn Sitz Paderborn (am 9. November 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen." eingefügt.

11.
Nach dem Träger" Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Paderborn" wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) Diözesanverband Aachen mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND), Sitz Aachen (am 13. Oktober 2010)"

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

12.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband Aachen" wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözese Köln, mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand-Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND) Sitz Köln (am 13. Oktober 2010)"

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

13.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend KSJ, Diözese Köln" wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband Münster e.V. mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND), Sitz Münster (am 16.11.2010)"

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

14.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband Münster e.V." wird der Träger "Katholische Studierende Jugend Diözese Paderborn Sitz Dortmund (am 13.Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

15.
Vor dem Träger "Bund Deutscher Forstmänner, BDP-Jugend NRW" wird der Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum Aachen e.V. Sitz Aachen (am 13. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

16.
Nach dem Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum Aachen" wird der Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend Diözesanverband Münster e.V. Sitz Münster (am 12. Oktober 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

-MBl. NRW. 2010 S. 891