Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 40 vom 22.12.2010 Seite 897 bis 910

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (EFF-VO) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6 – 764.73.50

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
in Nordrhein-Westfalen
nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006
(EFF-VO)

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
- III-6 – 764.73.50

v. 6.12.2010

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9.4.2009 (MBl. NRW. S. 220) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.2 werden
a) im zweiten Spiegelstrich der Halbsatz „nachfolgend „EFF-DV-VO“ genannt,“ und
b) im dritten Spiegelstrich der Halbsatz „ ,nachfolgend „OP“ genannt“ gestrichen.

2.
In Nummer 2.1 wird vor das Wort „Aquakultur“ das Wort „Zur“ gesetzt und das Wort „sind“ durch das Wort „zählen“ ersetzt.

3.
In Nummer 2.1.1 wird im dritten Spiegelstrich der Satzteil „(einschließlich der Entschlammung von Erdteichen und Gräben)“ gestrichen.

4.
In Nummer 2.6
a) werden im ersten Satz vor dem Wort „Erprobung“ die Wörter „Entwicklung und“ eingefügt,
b) werden im ersten Spiegelstrich nach dem Wort „Bedingungen“ die Wörter “und deren Auswirkungen auf die Umwelt“ angefügt,
c) wird im dritten Spiegelstrich vor dem Wort „Besatzmaßnahmen“ das Wort „von“ eingefügt und die Wörter „zu Erprobungszwecken“ werden gestrichen,
d) wird im vierten Spiegelstrich das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt,
e) wird im fünften Spiegelstrich der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und
f) wird nach dem fünften Spiegelstrich als sechster Spiegelstrich angefügt: „- neuer Konzepte zur Optimierung der Nutzung von Binnenfischereiressourcen.“.

5.
In der Nummer 2.7.1 wird das Wort „Gebäude“ gestrichen und durch das Wort „Gebäuden“ ersetzt.

6.
In Nummer 2.7.3 werden nach dem Wort „Kraftfahrzeuge“ die Wörter „- mit Ausnahme von Radladern und Gabelstaplern bis 6 km/h ohne Straßenverkehrszulassung -“ eingefügt.

7.
In Nummer 4.1 wird folgender Satz angefügt: „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nur Süßwasseraquakultur in Nordrhein-Westfalen rentabel betrieben werden kann und förderfähig ist (Maßnahme nach 2.1).“

8.
In Nummer 4.4 wird nach der Angabe „von 7% der“ das Wort „nachgewiesenen“ eingefügt und das Wort „pauschal“ gestrichen.

9.
Es wird als neue Nummer 4.5 angefügt:
„4.5
Der Zeitrahmen für Maßnahmen nach Nummer 2.6 beträgt in der Regel mehrere Jahre und muss so bemessen sein, dass eine ausreichende wissenschaftliche Begleitung und eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse erfolgen kann.“

10.
In Nummer 5.2 wird nach dem Wort „Euro“ die Angabe „(mit Ausnahme Aalbesatz nach Nummer 2.3: 500 Euro)“ angefügt.

11.
In Nummer 5.3.2 wird als vierter Spiegelstrich angefügt: „- bei Maßnahmen nach 2.1 und 2.4: 25 % für Gabelstapler / Radlader bis 6 km/h ohne Straßenzulassung“.

12.
In Nummer 6.1 wird im ersten Spiegelstrich das Wort „Grundstücke“ und das folgende Komma gestrichen.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 907