Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 41 vom 30.12.2010 Seite 911 bis 922

 

Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.1 - 58.08.01 - v. 21.12.2010

2052

Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.1 - 58.08.01 -
v. 21.12.2010

In Nordrhein-Westfalen bestehen die in § 1 der Verordnung über die Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2002 (GV. NRW. S. 562), zuletzt geändert durch Artikel II Nr. 3 des Aachen-Gesetzes vom 26.2.2008 (GV. NRW. S. 162),  genannten Kreispolizeibehörden (KPB) als Polizeipräsidien (PP) und Landräte[1] (LR-KPB). Sie leisten ihren Beitrag zur Inneren Sicherheit des Landes durch Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben

- Gefahrenabwehr und Einsatzbewältigung,

- Kriminalitätsbekämpfung und

- Verkehrssicherheitsarbeit.

Die nachstehenden Regelungen zur Gestaltung der Aufbauorganisation folgen dem Grundsatz der Konzentration auf diese Kernaufgaben. Ihre Wahrnehmung muss durchgängig auf allen Ebenen von einem ganzheitlichen und integrativen Aufgabenverständnis getragen sein.

1
Allgemeine Rahmenvorgaben

1.1
Die KPB sind orientiert an den Kernaufgaben der Polizei in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz (GE), Kriminalität (K) und Verkehr (V) sowie in eine Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) gegliedert (Direktionsstruktur). Im PP Duisburg ist zusätzlich eine Direktion „Wasserschutzpolizei“ eingerichtet.

1.2
Die Leitungskonferenz (LeiKo) ist das zentrale Steuerungsorgan für strategische Aufgaben der KPB. Ihr gehören der Behördenleiter, der Abteilungsleiter Polizei (in LR-KPB), die Direktionsleiter und der Leiter des Leitungsstabes an. Die Aufgabenwahrnehmung aller Direktionen richtet sich an der Behördenstrategie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus. 

1.3
Für die innere Organisation gebe ich die Organisationspläne nach Anlage 1 (PP) und Anlage 2 (LR-KPB) vor. Innerhalb dieses Rahmens legt jede KPB ihre konkrete Aufbauorganisation fest.

1.4
In Polizeipräsidien sind die Direktionsleiter unmittelbar dem Polizeipräsidenten (PP) nachgeordnet. In LR-KPB ist dem Landrat ein Abteilungsleiter Polizei (ALPol) und diesem sind die Direktionsleiter nachgeordnet. 

1.5
Dem PP und dem ALPol ist ein Leitungsstab zur Unterstützung zugeordnet.

1.6
Den Direktionsleitern Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Wasserschutzpolizei sind Führungsstellen (FüSt) zur Unterstützung zugeordnet, beim Direktionsleiter ZA kann ein Direktionsbüro (DirBüro) zur Unterstützung eingerichtet werden.

1.7
Im Leitungsstab, in den Dezernaten ZA, in Führungsstellen und im Führungs- und Lagedienst können Sachgebiete (SG) eingerichtet werden.

1.8
Die KPB gewährleisten die konkrete Aufgabenzuweisung für alle eingerichteten Organisationseinheiten (OE) und weisen sie im Geschäftsverteilungsplan aus.

2
Organisationsbezeichnungen und Stärken

Die Kurzbezeichnungen der Organisationseinheiten ergeben sich aus den Nummern 1 und 3 - 8 dieses Erlasses.

Inspektionen, Dezernate ZA und Kommissariate werden durchgängig mit arabischen Zahlen bezeichnet. Den Inspektionen können ergänzend konkretisierende Orts- oder Aufgabenbezeichnungen hinzugefügt werden. Bezüglich der Bezeichnungen von Polizeiwachen und Kommissariaten legen die KPB - soweit erforderlich - individuelle Bezeichnungen fest. Sofern gleichartige Organisationseinheiten an verschiedenen Stellen eingerichtet sind, gewährleisten die KPB eine eindeutige Identifizierung durch einen entsprechenden Zusatz (z.B. ET-K, ET-PSD, VD-AP, KradG-VD).      

Durchgehend besetzte Polizeiwachen verfügen über mindestens 20, nicht durchgehend besetzte Polizeiwachen über mindestens 10 Planstellen für Wachdienstkräfte.

Kriminalkommissariate mit Ermittlungsaufgaben verfügen über mindestens 13 und höchstens 25 Planstellen für Sachbearbeiter. In großflächigen ländlichen Gebieten können Kriminalkommissariate mit regional ausgerichteter Aufgabenwahrnehmung geringere Stärken aufweisen, jedoch nicht weniger als 7 Planstellen für Sachbearbeiter. Kriminalkommissariate ohne Ermittlungsaufgaben und Verkehrskommissariate verfügen ebenfalls über mindestens 7 Planstellen für Sachbearbeiter.  Innerhalb von Kriminal- und Verkehrskommissariaten können, mit Ausnahme der in Ziffer 6.1 genannten Fälle, nachgeordnete OE nur mit Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums eingerichtet werden.

3
Leitungsstab (LStab)

Der LStab unterstützt den PP oder den ALPol bei zentralen Steuerungsaufgaben,  insbesondere durch  Entwickeln und Fortschreiben der Behördenstrategie und die Durchführung des direktionsübergreifenden Controllings.

Im LStab werden zudem die Aufgaben der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PÖA) wahrgenommen. Alternativ kann die PÖA auch neben dem LStab unmittelbar dem PP oder dem ALPol als eigenständige OE zugeordnet werden.

4
Direktion Zentrale Aufgaben (DirZA)

4.1
Struktur

Die DirZA gliedert sich in 3 Dezernate Zentrale Aufgaben (Dez. ZA). Die Aufgaben können alternativ in 2 Dezernaten zusammengefasst werden.

Soweit in einem Polizeipräsidium ein Polizeiärztlicher Dienst (PÄD) eingerichtet ist, wird dieser als eigenständige OE dem Direktionsleiter ZA (DirL ZA) nachgeordnet.

4.2
Aufgaben

In der DirZA werden zentrale Verwaltungsaufgaben zur Unterstützung der polizeilichen Kernaufgaben und die durch landesrechtliche Verordnungen übertragenen Aufgaben im Waffen-, Vereins- und Versammlungsrecht wahrgenommen.

Die Teilaufgaben werden den Dezernaten wie folgt zugeordnet:

- Dezernat ZA 1

- Allgemeine Verwaltung

- Organisation

- Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten

- Liegenschaftsangelegenheiten

- Rechtsangelegenheiten und Datenschutz

- Dezernat ZA 2

- Personalangelegenheiten

- Aus- und Fortbildung

- Beschwerdemanagement

- Dezernat ZA 3

- Technische Angelegenheiten

Bei einer Reduzierung auf 2 Dezernate werden die ansonsten den Dezernaten ZA 1 und ZA 2 zugewiesenen Aufgaben in einem Dezernat ZA 1/ZA 2 zusammengefasst. 

5
Direktion Gefahrenabwehr/ Einsatz (DirGE)

5.1
Struktur

5.1.1
Polizeipräsidien

Dem Direktionsleiter Gefahrenabwehr/Einsatz (DirL GE) sind neben der Führungsstelle

- der Führungs- und Lagedienst und die Leitstelle als Führungsorgane (FLD/LSt) und

- der Ständige Stab (STST) - soweit vorhanden -

zugeordnet.

Die DirGE gliedert sich in Polizeipräsidien mit zumindest einer Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) in

- Polizeiinspektion/-en (PI),

- Bereitschaftspolizei/Polizeisonderdienste (BP/PSD) und

- Spezialeinheiten (SE) - soweit vorhanden -.

Die PP legen die Anzahl der PI mit Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums fest. Den Leitern von PI und BP/PSD können Führungsstellen zugeordnet werden.

In den PSD können die OE Polizeigewahrsamsdienst (PGD), Einsatztrupp (ET), Diensthundführerstaffel (DHFSt), Personen- und Objektschutz (POS) und Landesreiterstaffel (LRSt) zusammengefasst werden.

Die Bereitschaftspolizei kann auch als eigenständige OE unmittelbar dem DirL GE nachgegliedert werden.

Für die innere Struktur der DirGE, die über keine BPH verfügen und in denen daher keine PI eingerichtet sind, sowie für die innere Struktur von PI gelten die Regelungen zur Struktur der DirGE in LR-KPB sinngemäß (5.1.2).

5.1.2
Landräte als KPB

Dem DirL GE sind neben der Führungsstelle der Führungs- und Lagedienst und die Leitstelle als Führungsorgane (FLD/LSt) zugeordnet.

Die DirGE gliedert sich in Polizeiwachen (PW) mit

- Wachdienst und

- Bezirksdienst (BD) oder Bezirks- und Schwerpunktdienst (BSD).

Neben den PW können die OE

- Schwerpunktdienst,

- Einsatztrupp (ET),

- Kradgruppe (KradG),

- Polizeigewahrsamsdienst (PGD) und

- Diensthundführerstaffel (DHFSt)

eingerichtet werden. Sie können mit Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums in einer OE „Polizeisonderdienste“ (PSD) gebündelt werden.

BD oder BSD können auch neben den PW organisiert und dem DirL GE unmittelbar nachgeordnet werden. Schwerpunktdienst, ET, KradG, PGD und DHFSt können auch in PW eingegliedert werden.

5.2
Aufgaben

Die DirGE ist vorrangig zuständig für polizeiliche Gefahrenabwehr- und Einsatzangelegenheiten

Die Zugleichaufgabe „Regionalbeauftragter“ (RB) wird von den Leitern der PI wahrgenommen. Sind in den KPB keine oder ist nur eine PI eingerichtet, wird die Aufgabe den Leitern von PW übertragen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums.

Im FLD werden die Lagebilder der KPB zusammengeführt und aktuell vorgehalten. Die FüSt ist zuständig für die direktionsübergreifende Kräftekoordinierung bei Sofortlagen und Ansprechpartner für andere Polizeibehörden bezüglich einer behördenübergreifenden Kräftekoordinierung. Soweit die FüSt nicht besetzt ist, werden diese Aufgaben von der LSt wahrgenommen. Die LSt ist bei Sofortlagen zudem direktionsübergreifend zuständig für die Führung der Kräfte.

6
Direktion Kriminalität (DirK)

6.1
Struktur

6.1.1
Polizeipräsidien

Die DirK gliedert sich in Kriminalinspektionen (KI). In den KI sind Kriminalkommissariate (KK) eingerichtet.

In den in § 2 Kriminalhauptstellenverordnung (KHSt-VO) genannten PP ist eine KI „Polizeilicher Staatsschutz“ (KI ST) eingerichtet. In der KI ST kann auf die Einrichtung von KK verzichtet werden.

Die PP legen die Anzahl der KI mit Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums fest. In den nicht in § 2 KHSt-VO genannten PP kann auf die Einrichtung von KI verzichtet werden. Für die innere Struktur der DirK gelten dann die Regelungen zur Struktur in LR-KPB sinngemäß (6.1.2).

Ein KK „Kriminalprävention/ Opferschutz“ (KP/O) und eine Kriminalwache (K-Wache) sind eingerichtet, ein Einsatztrupp (ET) kann eingerichtet werden. K-Wache und ET können einem KK zugeordnet werden. Sofern der DirL K eine KI als Zugleichaufgabe leitet, ist das KK KP/O dieser KI zugeordnet.

6.1.2
Landräte als KPB

Die DirK gliedert sich im Regelfall in KK. Daneben benennt das für das Aufgabengebiet Inneres zuständige Ministerium die LR-KPB, in denen (2) KI eingerichtet werden.

Eine OE KP/O ist eingerichtet, eine K-Wache und ein ET können eingerichtet werden. Diese OE können in ein KK eingegliedert werden.     

In den KPB mit KI sind KK mit Zentralaufgaben in der KI 1, KK mit regional ausgerichteter Aufgabenwahrnehmung in der KI 2 angegliedert. Der DirL leitet die KI 1, der die OE KP/O zugeordnet wird, als Zugleichaufgabe.

6.2
Aufgaben

Die DirK ist vorrangig zuständig für die Kriminalitätsbekämpfung und die damit verbundene Gefahrenabwehr einschließlich der Kriminalprävention und des Opferschutzes sowie in den in § 2 KHSt-VO genannten PP für die Aufgaben des Polizeilichen Staatsschutzes. 

In der KI ST wird ausschließlich die Aufgabe Polizeilicher Staatsschutz wahrgenommen.

7
Direktion Verkehr (DirV)

7.1
Struktur

7.1.1
Polizeipräsidien

Die DirV gliedert sich in den PP mit Autobahnpolizei (AP) in 3,  in den übrigen PP in 2 Verkehrsinspektionen (VI). In PP ohne AP kann auf die Einrichtung von VI verzichtet werden. In diesen Fällen gelten für die innere Struktur der DirV die Regelungen für die Struktur in LR-KPB sinngemäß (Nr. 7.1.2).

Die VI 1 gliedert sich in Verkehrsdienst (VD) und Verkehrsunfallprävention/ Opferschutz (VUP/O). Innerhalb des Verkehrsdienstes können Gruppen (VD-Gr), denen auch spezialisierte Aufgaben zugewiesen werden können, eingerichtet werden.  

Die VI 2 gliedert sich in ein oder mehrere Verkehrskommissariate (VK). 

Die VI 3 gliedert sich in Autobahnpolizeiwachen (APW) mit Wachdienst. Daneben kann ein Verkehrsdienst (VD-AP) und ein Einsatztrupp (ET-AP) eingerichtet werden. Dem Verkehrsinspektionsleiter (VI/L) 3 kann eine FüSt zugeordnet werden.

7.1.2
Landräte als KPB

Die DirV gliedert sich in Verkehrsdienst (VD),  Verkehrsunfallprävention/ Opferschutz (VUP/O) und ein oder mehrere Verkehrskommissariate. Der VD kann mit der VUP/O in einer OE zusammengefasst werden.

Innerhalb des Verkehrsdienstes können VD-Gr, denen auch spezialisierte Aufgaben zugewiesen werden können, eingerichtet werden.  

7.2
Aufgaben

Die DirV ist vorrangig zuständig für die Verkehrsunfallbekämpfung einschließlich der Verkehrsunfallprävention und des Opferschutzes nach Verkehrsunfällen, für sonstige Verkehrsmaßnahmen sowie für die Aufgaben der Autobahnpolizei.

In PP werden die Aufgaben den Verkehrsinspektionen wie folgt zugeordnet:

- Verkehrsinspektion 1

- Verkehrsüberwachung

- Verkehrsunfallprävention

- Opferschutz

- Verkehrsinspektion 2

- Verkehrsanzeigenbearbeitung

- Verkehrsunfallbearbeitung

- Verkehrsinspektion 3 (in PP mit AP)

- Verkehrsüberwachung Autobahn

- Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung Autobahn

- Kriminalitätsbekämpfung Autobahn

In LR-KPB und PP ohne VI werden die Aufgaben den OE wie folgt zugeordnet:

- Verkehrsdienst

- Verkehrsüberwachung

- Verkehrsunfallprävention/Opferschutz

- Verkehrsunfallprävention

- Opferschutz

- Verkehrskommissariat(e)

- Verkehrsanzeigenbearbeitung

- Verkehrsunfallbearbeitung

8
Direktion Wasserschutzpolizei (DirWSP)

8.1
Struktur

Beim PP Duisburg wird eine DirWSP eingerichtet. Sie gliedert sich in Wasserschutzpolizeiwachen (WSPW) und ein Zentrales Kriminalkommissariat (ZKK)

8.2
Aufgaben

Die Aufgaben der WSP ergeben sich aus der Wasserschutzpolizeiverordnung (WSPVO).

9
Änderungen der Organisation

Die KPB berichten dem für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministerium über beabsichtigte Änderungen ihrer Organisation.

Sofern nach diesem Erlass die Zustimmung des für das Aufgabengebiet Inneres zuständigen Ministeriums zu einer Organisationsentscheidung erforderlich ist, legen die KPB einen begründenden Bericht vor.

Grundsätzlich dürfen andere als die in diesem Erlass vorgesehenen Organisationseinheiten (OE) nicht eingerichtet und Aufgaben, die einzelnen OE konkret zugewiesen werden, nicht an anderer Stelle wahrgenommen werden. 

10
Inkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2011 in Kraft. Gleichzeitig werden der RdErl. d. Innenministeriums vom 29.10.1997 (SMBl. NRW. 2052) und die in der Folgezeit ergangenen KPB-individuellen Organisationserlasse aufgehoben.

Die KPB setzen die Organisationsvorgaben dieses Erlasses bis zum 31.12.2011 um.


[1] Die personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Erlass beziehen sich auf beide Geschlechter.

- MBl. NRW. 2010 S. 912