Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 18 vom 29.7.2011 Seite 245 bis 254

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II 1 – 2602.11 032 v. 7.7.2011

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Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung
 unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF-Förderrichtlinie)

RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II 1 – 2602.11 032
v. 7.7.2011

Der RdErl. v. 31.5.2011 (MBl. NRW. S. 151) wird wie folgt geändert:

1.
Nr. B 6.2 wird wie folgt geändert:

Der erste Spiegelstrich erhält folgende Fassung:

"- Als Zuwendungsempfangende kommen nur Bildungsträger in Betracht, die über die notwendige Eignung zur Durchführung des Programms verfügen. Die Auswahl geschieht auf Basis vorgegebener Kriterien des für Arbeit zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen."

2.
Nr. B 6.3.3.1 wird wie folgt geändert:

Der Betrag "4.317 €" wird durch "5.940 €" ersetzt.

3.
Nr. B 6.4.3 wird wie folgt geändert:

Im ersten Spiegelstrich wird die Zahl "30" durch "15" ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2011 S. 251