Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 21 vom 30.8.2011 Seite 303 bis 316

 

Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 41 - 61.05.01 - 3 - v. 11.8.2011

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Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 41 - 61.05.01 - 3 -
v. 11.8.2011

Der RdErl. des Innenministeriums vom 25.8.2008 (MBl. NRW. S. 470)  wird wie folgt geändert:

1.

1.
Im Inhalt wird in Nummer 3 das Wort „Opferschutz“ durch die Angabe „Betreuung/Opferschutz“ ersetzt.

2.
In Nummer 1.2 wird in Absatz 1, 4. Spiegelstrich, das Wort „Opferschutz“ durch die Angabe „Betreuung/Opferschutz“ ersetzt.

3.
In Nummer 2.1.3 wird in Absatz 4 das Wort „gewinnen“ durch das Wort „erheben“ ersetzt.

4.
Nummer 2.1.4 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Verkehrsunfallorte sind nach Maßgabe der Standards zur digitalen Spurensicherung und -auswertung bei der Verkehrsunfallaufnahme und -bearbeitung (Anlage 3) zu erfassen.“

b) In Absatz 2 wird der Klammervermerk in Satz 1 in „(Anlage 4)“ geändert.

c) Absatz 3 wird aufgehoben.

d) In Absatz 4 werden im letzten Satz die Wörter „im Anschluss ist“ gestrichen und nach dem Wort „Staatsanwaltschaft“ die Wörter „ist unverzüglich“ eingefügt.

e) In Absatz 5 werden die Wörter „zuständige Verfolgungsbehörde“ durch die Wörter „zuständigen Bußgeldbehörden“ ersetzt.

f) In Absatz 6 wird der Klammervermerk in „(Anlage 5 und 6)“ geändert.

g) In Absatz 7 wird der Klammervermerk in „(Anlage 7)“ geändert.

5.
In Nummer 2.1.5.8 wird in Absatz 2 die Angabe „(www.gruene-karte.de)“ gestrichen.

6.
Nummer 2.1.5.10 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird in Satz 1 die Wörter „Innenministeriums Nordrhein-Westfalen“ durch die Wörter „des für Inneres zuständigen Ministeriums“ ersetzt und nach dem Wort „unverzüglich“ die Wörter „unter nachrichtlicher Beteiligung der Landesleitstelle“ eingefügt.

b) In Absatz 3 werden in Satz 1 die Angabe „(Telefon: 0 18 88 / 1 70)“ gestrichen und die Wörter „Auswärtige Amt“ durch die Wörter „Lagezentrum des Auswärtigen Amtes“ ersetzt.

7.
Nummer 2.2.1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird in Satz 1 das Wort „sonstige“ durch das Wort „sonstigen“ ersetzt.

b) Als Absatz 2 wird der Satz „Ist das Verfahren „Monobild-digital“ zur Spurensicherung angewendet worden, ergibt sich die weitere Vorgehensweise aus Anlage 3.“ eingefügt.

8.
Nummer 2.2.6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird das Wort „Bußgeldstelle“ durch das Wort „Bußgeldbehörde“ ersetzt.

b) Satz 3 wird aufgehoben.

9.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird in „3 Betreuung/Opferschutz“ geändert.

b) In Absatz 1 werden vor dem Wort „Opferschutzmaßnahmen“ die Wörter „Maßnahmen zur Betreuung der bzw.“ eingefügt.

c) In Absatz 2 wird das Wort „Opferschutz“ durch die Angabe „Betreuung/Opferschutz“ ersetzt.

d) In Absatz 3 werden nach dem Wort „Maßnahmen“ die Wörter „der Betreuung bzw.“ eingefügt.

e) In Absatz 5 werden nach dem Wort „Träger“ die Wörter „der Betreuung bzw.“ eingefügt.

f) In Absatz 6 wird nach der Angabe „Teil D“ ein Komma eingefügt.

10.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden die Wörter „Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen“ durch die Wörter „für Verkehr zuständigem Ministerium“ ersetzt und nach dem Wort „Justizministerium“ die Angabe „Nordrhein-Westfalen“ gestrichen.

b) In Absatz 3 werden die Wörter „Internet unter www.polizei.nrw und im“ gestrichen und die Wörter „Intranet unter http://lv.polizei.nrw.de/“ durch die Wörter „Intrapol Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

11.
Die Anlagen werden wie folgt geändert:

a) Die bisherigen Anlagen 1 bis 3 werden durch die beigefügten Anlagen 1 bis 3 ersetzt.

b) Die bisherige Anlage 3 wird zur Anlage 4 und es entfallen die Wörter „und zweite Seite „zusätzliche Aspekte für polizeiliche Zwecke““.

c) Die bisherigen Anlagen 4 bis 8 werden zu den Anlagen 5 bis 9.

2.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 11. August 2011 in Kraft.

- MBl. NRW. 2011 S. 304