Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 10 vom 23.4.2012 Seite 169 bis 214

 

Berichtigung der Änderung der Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst vom 6.2.2012 (MBl. NRW. S. 112) v. 20.3.2012

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Berichtigung
der Änderung der Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst vom 6.2.2012 (MBl. NRW. S. 112)

v. 20.3.2012

1. Änderungsbefehl Nummer 2 Buchstabe e wird wie folgt neu gefasst:

e) In der Nummer 3.1, 1. Spiegelstrich werden die Wörter „des jeweiligen Polizeipräsidiums“ durch die Wörter „der jeweiligen Kreispolizeibehörde“ ersetzt.

2. Der Änderungsbefehl Nummer 8 (zu Nummer 3.1) wird um die Buchstaben c und d ergänzt:

c) Der 3. Spiegelstrich wird wie folgt neu gefasst:

„zu 2.2.4: Erstellen und Präsentieren einer Facharbeit. Die Bewertung erfolgt durch die für die Führungshospitation benannte Führungskraft des h.D. der jeweiligen Kreispolizeibehörde."

d) Im letzten Satz werden die Wörter „entspricht in besonderem Maße den Anforderungen" gestrichen.

3. In Änderungsbefehl Nummer 9 (zu Nummer 3.2) wird Buchstabe b wie folgt geändert und Buchstabe c ergänzt:

b) In Satz 2 werden die Wörter „besonders bewährt" gestrichen.

c) Satz 4 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Der Befähigungsbericht wird der zu fördernden Person bekannt gegeben. Dabei kann sich die Studienleitung des LAFP NRW eine Teilnahme vorbehalten.“

4. Änderungsbefehl Nummer 11 Buchstabe c (zu Nummer 4.2) wird wie folgt geändert:

c) In Satz 2 werden die Wörter „ggf. nach Wiederholung" gestrichen und nach dem Wort "entsprechen" die Angabe „ (vgl. 4.1)" eingefügt.

- MBl. NRW. 2012 S. 170