Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 17 vom 20.6.2012 Seite 459 bis 496

 

Änderung des Runderlasses „Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*)“ RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr X A 4 - 408 - v. 22.5.2012

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Änderung des Runderlasses „Einführung
Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*)“

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
X A 4 - 408 - v. 22.5.2012

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 8.11.2006 (MBl. NRW. S. 582), zuletzt geändert durch RdErl. v. 3.5.2010 (MBl. NRW. S. 416), wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: „Von der Einführung sind die Abschnitte in den technischen Regeln über Prüfzeugnisse ausgenommen.“

2. Die Anlage und der Anhang A zur Anlage werden durch die Anlage und den Anhang A zu diesem Erlass ersetzt. (Anlage)

3. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.7.2012 in Kraft. Für Bauvorhaben, für die vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses ein Bauantrag gestellt wurde, dürfen auch die Technischen Baubestimmungen in der Fassung des RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A 4 – 408 - vom 3.5.2010 (MBl. NRW. S. 416) angewendet werden. Dies gilt entsprechend für genehmigungsfreie, zustimmungs- und anzeigepflichtige Vorhaben, mit deren Bau vor dem o.g. Zeitpunkt begonnen wurde.

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*)    Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (Abl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81) sind beachtet.

- MBl. NRW. 2012 S. 460