Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 31 vom 14.12.2012 Seite 719 bis 730
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 28.11.2012
2160
Öffentliche
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
Bek. d.
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 28.11.2012
Die
Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v.
28.5.1990-
(SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:
1.
Bei dem Träger „Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Nordrhein-Westfalen“
wird nach der Angabe „(am 28.6.1968)“ der Satz „Diese Anerkennung erstreckt
sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene
angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ angefügt.
2.
Nach dem Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend
im Bistum Aachen e.V.“ wird der Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend,
Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober 2012)“ eingefügt.
3.
Der Träger „Chorjugend im Deutschen Sängerbund e.V., Sitz Köln (am 26.4.2001)“
wird gestrichen.
4.
Nach dem Träger „Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen e.V.“
wird der Träger „Christliche ArbeiterInnenjugend
(CAJ), Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober 2012)“ eingefügt.
5.
Bei dem Träger „Diakonisches Werk der Evang. Kirche
von Westfalen, Landesverband der Inneren Mission e.V.“ werden die Wörter „sowie
mit folgenden ihm angeschlossenen selbständigen Mitgliedern: Kirchenkreis
Bielefeld“ bis „Fürstin-Pauline-Stiftung in Detmold“ gestrichen und durch die
Wörter „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig
angeschlossenen Untergliederungen sowie auf die gegenwärtig selbständigen
Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
6 .
Bei dem Träger „DJO – Deutsche Jugend in Europa“ wird die Zahl „1958“ durch die
Zahl „1968“ ersetzt und nach den Wörtern „AJM – Asyrischer
Jugendverband Mitteleuropa“ die Wörter „Komciwan“ und
„Terno Drom“ angefügt.
7.
Bei dem Träger „Katholische Studierende Jugend (KSJ) – Diözese Köln“ werden die
Wörter „mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand
Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND)“ gestrichen.
8.
Bei dem Träger „Katholische Studierende Jugend (KSJ) –Diözesanverband Münster
e.V. werden die Wörter „mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund
Neudeutschland (ND)“ gestrichen.
9.
Nach dem Träger „Katholische Studierende Jugend Diözese Paderborn“ wird der
Träger „Käpt’n Browser gGmbH, Sitz: Berlin (am 17.
Oktober 2012) befristet bis zum 30. September 2015“ eingefügt.
10.
Nach dem Träger „Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Essen GmbH“ wird der
Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober
2012). Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig
auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land
Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.
11.
Der Träger „Landesjugendverband der Lebenshilfe NW, Sitz Köln (am 31.1.1989)“
wird gestrichen.
12.
Bei dem Träger „Lebenshilfe für geistige Behinderte“ werden die Wörter „für
geistig Behinderte“ durch die Wörter „für Menschen mit geistiger Behinderung“
und das Wort „Köln“ durch das Wort „Hürth“ ersetzt.
13.
Nach dem Träger „Nummer gegen Kummer e.V.“ wird der Träger „Ombudschaft
Jugendhilfe NRW e.V., Sitz: Wuppertal (am 26. September 2012) befristet bis zum
30. Juni 2016“ eingefügt.
- MBl. NRW. 2012 S. 724