Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 4 vom 6.2.2014 Seite 45 bis 66
Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bek. d. Finanzministeriums B 6130 – 1.3 – IV vom 17.01.2014
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Satzung
der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder
Bek. d. Finanzministeriums B 6130 – 1.3 – IV
vom 17.01.2014
Den nachstehenden, vom Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) am 14.11.2013 beschlossenen satzungsergänzenden Beschluss, den das Bundesministerium der Finanzen gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der VBL genehmigt hat, gebe ich bekannt. Die Bekanntgabe der Satzung durch das Finanzministerium – B 6130 – 1.3 – IV – vom 13.7.2007 ist wie folgt zu ändern:
Die Anlage 1 zur VBLS wird um folgenden Text ergänzt:
Satzungsergänzender
Beschluss des Verwaltungsrats zu § 61 VBLS
vom 14. November 2013
Abweichend von § 61 VBL-Satzung verbleibt es dabei, dass im Abrechnungsverband West für den am 1. Januar 2013 beginnenden neuen Deckungsabschnitt zunächst keine Anpassung der Höhe der Aufwendungen für die Zusatzversorgung vorgenommen wird. Eine Neufestsetzung im Laufe des Jahres 2014 bleibt vorbehalten.
- MBl. NRW. 2014 S. 64