Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 12 vom 30.4.2014 Seite 185 bis 234

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-· kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 4.3.2014

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Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-· kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms  Kultur und Schule

RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
v. 4.3.2014

Der RdErl. des Ministerpräsidenten vom 16.3.2007 (MBI. NRW. S. 300), zuletzt geändert durch RdErl. vom 31.5.2011 (MBI. NRW. 2012 S. 164), wird wie folgt geändert:

1. Die Nummer 5.4 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a Satz 1 wird die Angabe "2.850 Euro" durch die Angabe "3.050 Euro" ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe "2.750 Euro" durch die Angabe "2.950 Euro" ersetzt.

2. Die Nummer 5.4.1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a wird die Angabe "1.480 Euro" durch die Angabe "1.640 Euro" ersetzt.

b) In Buchstabe b wird die Angabe "2.280 Euro" durch die Angabe "2.440" Euro ersetzt.

3. In Nummer 5.4.2 Buchstabe a wird die Angabe "25 Euro" durch die Angabe "27,50" Euro ersetzt.

4. Die Nummer 8 erhält folgende Fassung:

„Die Richtlinie gilt in der vorstehenden Fassung erstmals für Projekte, die im Schuljahr 2014/2015 durchgeführt werden. Sie tritt am 31. Juli 2015 außer Kraft.

Für Projekte bis einschließlich Schuljahr 2013/2014 gilt die Richtlinie in der Fassung des Runderlasses vom 31.5.2011.“

5. Der Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2014 S. 186