Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 26 vom 19.9.2014 Seite 511 bis 520

 

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - vom 2.9.2014

2011

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
vom 2.9.2014

1
Stundensätze

Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den

höheren Dienst

78 Euro

gehobenen Dienst

65 Euro

mittleren Dienst

57 Euro

einfachen Dienst

41 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

2
Kosten- und Leistungsrechnung

Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.

3
Inkrafttreten, Aufhebung

3.1

Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

3.2

Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.5.2014 (MBl. NRW. S. 290) wird aufgehoben.

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

- MBl. NRW. 2014 S. 512