Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 26.9.2014 Seite 521 bis 528

 

Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6056.02.01.02 - v. 17.9.2014

2160

Zulassung
als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
- 313-3.6056.02.01.02 - v. 17.9.2014

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.11.2005 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

Nummer I. wird wie folgt geändert:

1. Bei dem Träger „Bildungs-GmbH der Stadt Mönchengladbach“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. August 2014“ gestrichen.

2. Bei dem Träger „Diakonisches Werk der Ev. Kirchengemeinde Neuss e.V.“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. August 2014“ gestrichen.

3. Nach dem Träger „Diakonisches Werk der Ev. Kirchengemeinden Neuss e.V.“ wird der Träger „EOS Erlebnispädagogik e.V., Sitz Freiburg (am 7.2.2014) befristet bis zum 30. August 2017“ eingefügt.

4. Der Träger „Ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V.“ wird gestrichen.

5. Nach dem Träger „Evangelischer Kirchenkreis Duisburg“ wird der Träger „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners -Waldorfpädagogik-, Sitz Stuttgart (am 4.8.2014) befristet bis zum 31. August 2017“ eingefügt.

6. Bei dem Träger „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. August 2014“ gestrichen.

7. Bei dem Träger „Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg)“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. August 2014“ gestrichen.

- MBl. NRW. 2014 S. 524