Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 9.1.2015 Seite 1 bis 42

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 2.12.2014

II.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 2.12.2014

1
Haushaltssatzung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012, in Verbindung mit §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 2. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.955.132,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.788.580,00 Euro

2.

 im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

14.203.755,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

11.815.647,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf

9.113.532,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf

11.501.641,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

§ 5

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 6

entfällt

§ 7

entfällt

§ 8

(1) Die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb der Teilpläne werden zu Budgets zusammengefasst. Dabei bilden die Teilpläne 10 und 40 jeweils ein Budget; die Teilpläne 20, 30 und 50 werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.

(2) Mehrerträge erhöhen die Ermächtigung für Personalaufwendungen im Rahmen des Stellenplans und die Ermächtigungen für Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen. Mehreinzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen die Ermächtigung für Personalauszahlungen im Rahmen des Stellenplans, die Ermächtigung für sonstige Auszahlungen und – soweit sich dadurch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht mindert – die Ermächtigung für investive Auszahlungen. Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen die Ermächtigung für investive Auszahlungen.

§ 9

Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können während des Haushaltsjahres insbesondere im Rahmen der Wiederbesetzung von Stellen Beamtenstellen mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr entsprechend anzupassen.

2
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 GPAG durch Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und 80 Abs. 5 GO NRW dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. Dezember 2014 angezeigt worden.

Der Haushaltsplan ist zur Einsichtnahme unter der Adresse www.gpa.nrw.de im Internet verfügbar.

Herne, den 2. Dezember 2014

Der Präsident der GPA NRW

gez. Werner H a ß e n k a m p

- MBl. NRW. 2015 S. 35