Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 6 vom 12.3.2015 Seite 117 bis 136

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2013 Bek. d. KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister v. 23.1.2015

III.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
für das Geschäftsjahr 2013

Bek. d. KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
v. 23.1.2015

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 4.902.049,33 € und einem Jahresüberschuss von 156.061,42 € fest.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes KDN Dachverband Kommunaler IT Dienstleister. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 10.10.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des KDN Dachverband Kommunaler IT­ Dienstleister, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 15.1.2015

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez. Wilma  W i e g a n d

Köln, den 23.1.2015

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Der Verbandsvorsteher

gez. Guido  K a h l e n

- MBl. NRW. 2015 S. 133