Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 8 vom 7.4.2015 Seite 165 bis 218

 

Änderung des Runderlasses Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI A 4 - 408 - v. 4.2.2015

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Änderung des Runderlasses
Einführung Technischer Baubestimmungen
nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*)

RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr  - VI A 4 - 408 -
v. 4.2.2015

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 8.11.2006 (MBl. NRW. S. 582), zuletzt geändert durch RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr v. 22.5.2012 (MBl. NRW. S. 460), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 wird Satz 2 gestrichen.

2. Die Anlage und der Anhang A zur Anlage erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

3. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für Bauvorhaben, für die vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses ein Bauantrag gestellt wurde, dürfen auch die Technischen Baubestimmungen in der Fassung des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr X A 4 - 408 - vom 22.5.2012 (MBl. NRW. S. 460) angewendet werden. Dies gilt entsprechend für genehmigungsfreie, zustimmungs- und anzeigepflichtige Vorhaben, mit deren Bau vor dem o.g. Zeitpunkt begonnen wurde.

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*)    Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).

- MBl. NRW. 2015 S. 166