Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 36 vom 17.12.2015 Seite 793 bis 808

 

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - vom 13. November 2015

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Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
vom 13. November 2015

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 28. Mai 1990 (MBl. NRW. S. 810), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. September 2015 (MBl. NRW. S. 627), wird wie folgt geändert:

1. Bei dem Träger „Akademie Remscheid für musische Bildung und Medienerziehung e. V.“ wird der Name des Trägers geändert in „Akademie Remscheid für Kulturelle Bildung e. V.“.

2. Bei dem Träger „Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e. V.“ wird die Bezeichnung „e. V.“ ersetzt durch „gGmbH“.

3. Bei dem Träger „Deutsche Marine-Jugend d.V“, wird „d.V.“ ersetzt durch „e.V.“.

4. Bei dem Träger „Jugendverband Computer und Medien (Stenojugend NRW)“ wird der Name des Trägers geändert in „Verband für Informationsverarbeitung NRW E. V. Westdeutscher Stenografenverband“. Das Wort „Dortmund“ wird ersetzt durch das Wort „Soest“.

5. Bei dem Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit Nordrhein-Westfalen e. V.“ wird das Wort „Nordrhein-Westfalen“ ersetzt durch die Abkürzung „NRW“ und das Wort „Solingen“ durch das Wort „Köln“.

6. Der Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Massenkommunikation NW e. V.“ wird gestrichen.

7. Der Träger „Landesverband Kulturelle Bildung in der Jugendarbeit NW e.V.“ wird gestrichen.

8. Der Träger „sozialer dienst familie e.V.“ wird gestrichen.

9. Bei dem Träger „Verband allein stehender Mütter und Väter Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.“ wird der Name des Trägers geändert in „Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.“. Das Wort „Oberhausen“ wird ersetzt durch das Wort „Essen“.

- MBl. NRW. 2015 S. 796