Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 19 vom 8.7.2016 Seite 443 bis 456
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 7. Juni 2016
III.
Ungültigkeitserklärung
eines Dienstsiegels
Bekanntmachung
des Landesbetriebes Straßenbau NRW
vom 7. Juni 2016
Beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Autobahnmeisterei Titz ist das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Aufdruck „Landesbetrieb Straßenbau“ abhanden gekommen.
Das Dienstsiegel wird vermisst und hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise die zur Aufführung des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Landesbetrieb Straßenbau, Referat Personal, Recht, Finanzen, Sachgebiet Zentrale Dienste, Herrn Ralf Trippe (0209/3808-272), Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen, mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegels:
Gummistempel, Durchmesser 37 mm
Innen liegendes Landeswappen
Umschrift: Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Straßenbau
Kennziffer: 50
Im
Auftrag
R e c h t
- MBl. NRW. 2016 S. 455