Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 35 vom 30.12.2016 Seite 867 bis 878

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport – 323.3.6001.02.02 vom 13. Dezember 2016

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Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
des Landes Nordrhein-Westfalen

Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport  – 323.3.6001.02.02
vom 13. Dezember 2016

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 426) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 5.4.3 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Bagatellgrenze beträgt im Jahr 2017 in Abweichung von Nummer 1.1 VV/VVG zu § 44 LHO 1 000 Euro.“

2. Die Anlage zum Förderantrag (Anlage zu Anlage 1 und 1a) wird neu gefasst.

Die Neufassung wird nicht im Ministerialblatt abgedruckt. Eine Einsichtnahme ist über die elektronische Version des Ministerialblattes (MBl. NRW.) und in der Sammlung des Ministerialblattes (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de möglich.

Die neu gefassten Anlagen und Beiblätter sind auch bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe (Landesjugendämter) erhältlich.

Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

- MBl. NRW. 2016 S. 877