Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 23 vom 28.7.2017 Seite 695 bis 730

 

Ungültigkeitserklärung zweier Dienstsiegel Bekanntmachung der Universität Duisburg-Essen Vom 5. Juli 2017

III.

Ungültigkeitserklärung zweier Dienstsiegel

Bekanntmachung der Universität Duisburg-Essen
Vom 5. Juli 2017

Im Sachgebiet „Einschreibungs- und Prüfungswesen - Bereich Prüfungswesen“ der Universität Duisburg-Essen sind zwei Dienstsiegel gestohlen worden. Im mittleren Kreis befindet sich das Landeswappen, im äußeren Kreis die Beschriftung „Universität Duisburg-Essen“. Die Siegel tragen die Zahlen 45 bzw. 135 über dem Landeswappen.

Beide Dienstsiegel werden hiermit für ungültig erklärt.

Hinweise, die zum Auffinden der Siegel führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar der Universität Duisburg-Essen, Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sachgebiet Innere Dienste, Herrn Christoph Neuhöfer (Tel. 0203/379-2147), Forsthausweg 2, 47057 Duisburg, mitzuteilen.

Der Kanzler der Universität Duisburg-Essen

- MBl. NRW. 2017 S. 728