Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 27 vom 31.8.2017 Seite 819 bis 828

 

Runderlass zur Änderung des Runderlasses “Kosten des Brandschutzes Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sowie Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeistern, Stellvertreterinnen und Stellvertretern an Lehrgängen des Instituts der Feuerwehr NRW“

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Runderlass zur Änderung des Runderlasses
“Kosten des Brandschutzes
Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme
von ehrenamtlichen Angehörigen der
Feuerwehr sowie Kreisbrandmeisterinnen
und Kreisbrandmeistern, Stellvertreterinnen und Stellvertretern
an Lehrgängen des Instituts
der Feuerwehr NRW“

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 74-52.01.03-1162/17 -


Vom 11. August 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - vom 5. Dezember 2012 (MBl. NRW. S. 732), der durch Runderlass vom 3. Juni 2016 (MBl. NRW. 2016 S. 419) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 4 werden die Wörter „; er tritt mit Ablauf des 30. November 2017 außer Kraft“ gestrichen.

2.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2017 S. 825