Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 27 vom 31.8.2017 Seite 819 bis 828

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

III.

Öffentlichkeitsbeteiligung
zu Managementmaßnahmenblättern
für die invasiven gebietsfremden Arten
nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management
der Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

Vom 21. August 2017

Auf Grund des Artikels 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4. November 2014, S. 35) wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft die vorgesehenen Managementmaßnahmen gegen die nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Deutschland weit verbreiteten Arten der ersten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4).

Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter sowie deren Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 18. September 2017 bis zum 18. Oktober 2017 öffentlich aus. Die Anhörungsfrist endet am 20. November 2017.

Die ausgelegten Dokumente werden zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich frühzeitig an deren Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung zu beteiligen, im Internet unter www.anhoerungsportal.de bereitgestellt.

Zusätzlich können die Dokumente auch in den folgenden Dienststellen zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:


BR Arnsberg, Raum 40, Hansastraße 19, 59821 Arnsberg,


BR Detmold, Raum A 235, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,


BR Düsseldorf, Raum Ce 011, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,


BR Köln, Gebäude Kattenbug, Raum K 327, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln,


BR Münster, 3. Etage, Raum R 313, Nevinghoff 22, 48147 Münster.

Bedenken und Anregungen zu den Managementmaßnahmen können bis zum Ende der Anhörungsfrist elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die Bezirksregierungen (Anschriften siehe oben) gesendet werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.

- MBl. NRW. 2017 S. 826