Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 11 vom 15.5.2018 Seite 247 bis 256

 

Änderung des Runderlasses „Jahresabschluss für die Haushaltsjahre ab 2009 - Landeshaushalt -“ Runderlass des Ministeriums der Finanzen - I C 1 - 0071 - 25.1

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Änderung des Runderlasses
„Jahresabschluss
für die Haushaltsjahre ab 2009
- Landeshaushalt -“

Runderlass des Ministeriums der Finanzen -
I C 1 - 0071 - 25.1

Vom 23.04.2018

Mein Runderlass vom 21. Oktober 2009 (MBl. NRW. S. 505), zuletzt geändert durch Runderlass vom 10. März 2017 (MBl. NRW. 2017 S. 160), wird wie folgt geändert:

1.

In Nummer 7.3 Satz 1, erster Halbsatz wird nach dem Wort „Ausgaben“ das Wort „in“ eingefügt.

2.

Die Nummer 7.5.7 wird wie folgt neu gefasst:

„7.5.7

Abweichend von den Nummern 7.5.1 bis 7.5.6 Satz 1 gilt für die bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse bei den Zahlstellen der Justizverwaltung und den Erhebungsstellen der Steuerverwaltung Folgendes:

Die Verwahrungen und Vorschüsse sind pro Zahlstelle beziehungsweise Erhebungsstelle jeweils summarisch für jede Verwahr- und Vorschussart und zusätzlich mit Angabe der jeweiligen Fallzahlen aufzulisten. Die Listen sind dem Landesrechnungshof in elektronischer Form per E-Mail an die dortige zentrale Poststelle mit dem Zusatz "Bitte weiterleiten an Referat für Kollegial- und Presseangelegenheiten (KuP)" zu übermitteln. Als Dateiformat können hierfür "PDF"-Dateien sowie Excel-Dateien verwendet werden.

Es ist zudem sicherzustellen, dass die Detailinformationen zu den Verwahrungen und Vorschüssen bei den Zahlstellen und Erhebungsstellen vorgehalten werden und dem Landesrechnungshof bei Bedarf zugänglich gemacht werden können.“

3.

Die bisherigen Nummern 7.5.7, 7.5.7.1 und 7.5.7.2 werden Nummern 7.5.8, 7.5.8.1 und 7.5.8.2.

4.

Die Nummer 9.1.2.1 wird wie folgt neu gefasst:

„die Titel 411 10 und 411 11 im Kapitel 01 010, der Titel 427 10 im Kapitel 16 010,  die Titel 453 01 in den Kapiteln 03 110 und 03 130, die Titel 412 00 in den Kapiteln 04 210, 04 220, 04 230, 04 240 und 04 250 und - soweit die nachfolgenden Haushaltsstellen nicht vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bewirtschaftet werden - die Titel 443 01 in den Kapiteln 03 010, 03 110, 03 310, 03 350, 07 010, 08 010, 14 010, die Titel 443 60 und 443 61 im Kapitel 03 220 in die Rechnungsnachweisungen B aufzunehmen,“

5.

Die Nummer 9.1.2.2 wird wie folgt neu gefasst:

„alle Titel der Hauptgruppe 6 in den Kapiteln 900 und 910 der Einzelpläne, die Titel 452 00 in den Kapiteln 05 300, 09 010, 10 020 und 14 010, der Titel 671 30 im Kapitel 06 030, der Titel 441 01 in den Kapiteln 02 010, 06 020 und 07 020, die Titel 452 10 in den Kapiteln 07 010 und 20 020, der Titel 452 20 im Kapitel 20 020, der Titel 981 10 in den Kapiteln 03 130 und 06 073, der Titel 981 20 im Kapitel 11 240, der Titel 981 65 im Kapitel 11 240 in die Rechnungsnachweisungen C aufzunehmen,“

6.

In Nummer 9.1.2.5 wird die Angabe „09 050“ durch die Angabe „08 050“ ersetzt.

7.

In Nummer 9.1.2.7 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

8.

Die Nummer 9.1.2.8 wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2018 S. 252