Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 13 vom 29.5.2018 Seite 299 bis 340

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –II-7 2513.21–

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zu berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen
in der Landwirtschaft

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
–II-7 2513.21–

Vom 8. Mai 2018

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 23. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 517), der durch Runderlass vom 9. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 5.2 wird die Angabe „999 Euro“ durch die Angabe „499 Euro“ ersetzt.

2. Nummer 6.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „jeweils zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. jeden Jahres“ durch das Wort „laufend“ ersetzt.

b) Satz 2 wird gestrichen.

c) Nach dem neuen Satz 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Priorisierung der eingegangenen Anträge erfolgt nach den Auswahlkriterien zu den vom für Landwirtschaft zuständigen Ministerium festzulegenden Stichtagen.“

3. Der Nummer 6.3.1 wird die Angabe „(EU-Zahlstelle)“ angefügt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2018 S. 320