Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 26 vom 19.10.2018 Seite 535 bis 554
Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
1131
Staatspreis
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
Vom 18. September 2018
1
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 23. September 1986 für
herausragende kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen oder herausragende
Leistungen in anderen Lebensbereichen einen Staatspreis des Landes
Nordrhein-Westfalen gestiftet. Der Staatspreis soll an Persönlichkeiten
verliehen werden, die dem Land Nordrhein-Westfalen durch Werdegang und Wirken
verbunden sind. Ihr Wirken muss wesentlich über den Rahmen örtlicher oder
regionaler Bedeutung hinausgehen.
2
Der Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen wird in der Regel jährlich
verliehen.
Die Gesamtsumme des Staatspreises wird auf 25 000 Euro festgesetzt. Der Preis
kann geteilt werden.
3
Für die Verleihung des Staatspreises gelten folgende Richtlinien:
3.1
Der Staatspreis wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Träger des
Staatspreises erhalten neben dem Geldpreis eine Verleihungsurkunde.
3.2
Der Staatspreis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist
ausgeschlossen.
3.3
Vorschläge zur Verleihung des Staatspreises können Träger des Staatspreises,
die Mitglieder der Landesregierung sowie die Präsidentin beziehungsweise der
Präsident des Landtags dem Ministerpräsidenten unterbreiten.
- MBl. NRW. 2018 S. 536