Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 1 vom 18.1.2019 Seite 1 bis 42

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2017 Bekanntmachung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

II.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2017

Bekanntmachung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Vom 6. Dezember 2018

1

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

Aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 95 fortfolgende der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) geändert worden ist, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 beläuft sich auf 55 909 630,28 Euro, siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 1 847 916,00 Euro,; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf 3 448 727,57 Euro, siehe Anlage 3.

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Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 30.November 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und stellt die Chancen

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Essen, 11. September 2018

BDO AG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Fritz

Semelka

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer“

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 wurden gemäß §§ 12 Absatz 1 und 2 Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes und § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 6. Dezember 2018 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 kann inklusive der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

Herne, den 6. Dezember 2018

Der Präsident

der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Heinrich  B ö c k e l ü h r

- MBl. NRW. 2019 S. 36