Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 5 vom 22.3.2019 Seite 115 bis 138

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für seine eigenbetriebsähnliche Einrichtung AKDN-sozial für das Geschäftsjahr 2017 Bekanntmachung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister

III.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für seine eigenbetriebsähnliche
Einrichtung AKDN-sozial für das Geschäftsjahr 2017

Bekanntmachung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister

Vom 6. Februar 2019

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit einer Bilanzsumme von 1 903 966,81 Euro und einem Jahresüberschuss von 262 045,30 Euro fest. Der Jahresüberschuss von 131 022,65 Euro wird den Rücklagen zugeführt. Der verbleibende Überschussanteil in Höhe von 131 022,65 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)

Die GPA NRW ist gemäß § 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes AKDN-sozial. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 15. Januar 2019 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss der eigenbetrieblichen Einrichtung AKDN-sozial, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AKDN-sozial für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 106 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 3 Abs. 1 JAP DVO NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen Handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Gemäß § 3 Abs. 3 Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (JAP DVO) i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der JAP DVO ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 15. Januar 2019

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Gregor  L o g e s

Köln, den 6. Februar 2019

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Der Verbandsvorsteher

Dr. Stephan  K e l l e r

- MBl. NRW. 2019 S. 134