Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 6 vom 9.4.2019 Seite 139 bis 158
Ungültigkeitserklärung eines Schulsiegels Bekanntmachung der Stadt Rheinberg
III.
Ungültigkeitserklärung
eines Schulsiegels
Bekanntmachung
der Stadt Rheinberg
Vom 13. Februar 2019
Bei der Gemeinschaftsgrundschule Am Bienenhaus, Millinger Str. 53, 47495 Rheinberg, ist das nachstehend näher bezeichnete Siegel in Verlust geraten. Dieses Siegel wird daher für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar der Stadt Rheinberg, Fachbereich 40, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, mitzuteilen.
Beschreibung des Schulsiegels:
Gummistempel, Durchmesser 34 mm
Landeswappen im inneren Kreis
Beschriftung oberhalb des Wappens „Städt. Gem.-Grundschule „Am Bienenhaus“ – Primarstufe“
Beschriftung unterhalb des Wappens „Rheinberg-Millingen“
Rechts und links neben dem Landeswappen jeweils ein Stern
Der Bürgermeister der Stadt Rheinberg
Frank T a t z e l
- MBl. NRW. 2019 S. 157