Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 19 vom 24.9.2019 Seite 399 bis 496

 

Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste (IT) Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 17 - /19 -

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Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung
- technische Dienste (IT)

Bekanntmachung der
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses
- 02.03 - 17 - /19 -

Vom 3. September 2019

Bewerberinnen und Bewerber, die eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich IT in Aufgaben, die denen der Laufbahngruppe 2.1 entsprechen, ausgeübt haben und anschließend ein Bachelorstudium im Fachbereich IT erfolgreich absolvieren, besitzen die Befähigung der Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste.

Der Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 429