Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 3 vom 7.2.2020 Seite 39 bis 58

 

Änderung der Satzung der Ärztekammer Nordrhein vom 7. September 2019

21220

Änderung der Satzung
der Ärztekammer Nordrhein
vom 7. September 2019

Bekanntmachung der Ärztekammer Nordrhein

Vom 20. Januar 2020

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 7. September 2019 aufgrund § 20 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 229) eine Änderung der Satzung der Ärztekammer Nordrhein vom 23. Oktober 1993 (MBl. NRW. 1994 S. 67), zuletzt geändert am 18. November 2017 (MBl. NRW. 2018 S. 178), beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2020, AZ: G.0920 genehmigt worden ist.

Artikel 1

Die Satzung der Ärztekammer Nordrhein vom 23. Oktober 1993 (MBl. NRW. 1994 S.  67), zuletzt geändert am 18. November 2017 (MBl. NRW. 2018 S. 178), wird wie folgt geändert:

1. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter „Untergliederungen der Ärztekammer“ ersetzt durch die Überschrift „Kreisstellen“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Wörter „Bezirks- und“ werden gestrichen.

bb) Folgender Satz wird angefügt:

„Die Bereiche der Kreisstellen entsprechen den Gebieten der kreisfreien Städte und Kreise.“

c) In Absatz 2 werden die Wörter „Diese Untergliederungen“ ersetzt durch die Wörter „Die Kreisstellen“.

d) In Absatz 3 werden die Wörter „Bezirks- und“ gestrichen.

e) In Absatz 4 wird das Wort „Untergliederungen“ ersetzt durch das Wort „Kreisstellen“.

f) Absatz 5 wird gestrichen.

2. § 14 wird gestrichen.

3. § 15 wird gestrichen.

4. § 16 wird § 14 und wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird gestrichen.

b) Absätze 2 bis 5 werden Absätze 1 bis 4.

c) Absatz 6 wird Absatz 5 und nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Sie endet mit dem Zusammentritt der neuen Kammerversammlung.“

d) Absatz 7 wird Absatz 6.

5. § 16 a wird gestrichen.

6. § 17 wird § 15.

7. § 18 wird § 16.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW in Kraft.

Ausfertigung:

Düsseldorf, den 18. September 2019

Rudolf  H e n k e
Präsident

Genehmigung:

Düsseldorf, den 7. Januar 2020

Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

AZ: G.0920

Im Auftrag

Hamm

                    

Die vorstehende Änderung der Satzung der Ärztekammer Nordrhein vom 7. September 2019 wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 20. Januar 2020

Rudolf  H e n k e
Präsident

- MBl. NRW. 2020 S. 40