Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 36 vom 18.12.2020 Seite 843 bis 878

 

Änderung der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen  auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“

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Änderung der
„Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen
 auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“

Runderlass des

 Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

- 422-03.0 –

Vom 8. Dezember 2020

1

In Nummer 6 des Runderlasses des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ vom 10. Januar 2020 (MBl. NRW. S. 113) wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 847