Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 3 vom 28.1.2021 Seite 13 bis 20

 

Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung
von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den
Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“

Runderlass
des Ministeriums für Verkehr
- II B 3 – 49 – 99 -

Vom 11. Januar 2021

1
Im Runderlass des Ministeriums für Verkehr “ Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“ vom 27. Juni 2018 (MBl. NRW. S. 391), werden die Anlage 1 und 2 durch die diesem Änderungsrunderlass angefügten Anlagen 1 und 2 ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 15