Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 9 vom 22.3.2021 Seite 99 bis 104

 

Strategische Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen

II.

Strategische Umweltprüfung
des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG
für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser
im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

IV-6 WRRL2021-SUP

Vom 15. März 2021

Für die im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geforderten Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist gemäß § 35 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit Nummer 1.4 der Anlage 5 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen.

Die Entwürfe der Beiträge für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas zu den Maßnahmenprogrammen nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes der Flussgebietseinheiten liegen seit dem 22. Dezember 2020 zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus (Bekanntmachung vom 18. November 2020, MBl. NRW. S. 820).

Zu diesen Entwürfen wurde gemäß § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht wird ab dem 22. März 2021 bis zum Ablauf des 21. Mai 2021 zur Einsichtnahme während der Dienststunden bei den nachfolgend aufgeführten Behörden ausgelegt:

- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dienstgebäude Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf

- Bezirksregierung Arnsberg: Dienstgebäude Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg

- Bezirksregierung Detmold: Dienstgebäude Leopoldstraße 15, 32756 Detmold

- Bezirksregierung Düsseldorf: Dienstgebäude Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

- Bezirksregierung Köln: Dienstgebäude Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln

- Bezirksregierung Münster: Dienstgebäude Domplatz 1 – 3, 48128 Münster

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie kann eine Einsichtnahme bei den oben genannten Behörden aufgrund von § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuvor genannten Behörden unter den nachstehenden Telefonnummern innerhalb der Sprechzeiten:

- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: 0211/4566-927

- Bezirksregierung Arnsberg: 02931/82-0

- Bezirksregierung Detmold: 05231/71-0

- Bezirksregierung Düsseldorf: 021/4 75-0

- Bezirksregierung Köln: 02 21/147-0

- Bezirksregierung Münster: 0251/4 11-0

Der Zugang zu den oben genannten Behörden ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig.

Der Umweltbericht wird auch im Internet über die Seite https://www.flussgebiete.nrw.de/bwp2022-2027 zur Verfügung gestellt und kann dort abgerufen werden.

Gemäß § 42 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich die betroffene Öffentlichkeit zu dem Umweltbericht äußern. Stellungnahmen können bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz oder bei den Bezirksregierungen erhoben werden:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: E-Mail (poststelle@mulnv.nrw.de); Fax (0211-4566-388); postalisch (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, 40190 Düsseldorf); Niederschrift (im Dienstgebäude Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Raum nach telefonischer Absprache)

Bezirksregierung Arnsberg: E-Mail (poststelle@bra.nrw.de); Fax (02931-82-2520); postalisch (Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg); Niederschrift (im Dienstgebäude Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Raum nach telefonischer Absprache)

Bezirksregierung Detmold: E-Mail (poststelle@bezreg-detmold.nrw.de); Fax (05231-71-1295); postalisch (Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold); Niederschrift (im Dienstgebäude Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Raum nach telefonischer Absprache)

Bezirksregierung Düsseldorf: E-Mail (poststelle@brd.nrw.de); Fax (0211-475-2671); postalisch (Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf); Niederschrift (im Dienstgebäude Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Raum nach telefonischer Absprache)

Bezirksregierung Köln: E-Mail (poststelle@bezreg-koeln.nrw.de); Fax (0221-147-3185); postalisch (Bezirksregierung Köln, 50606 Köln); Niederschrift (im Dienstgebäude Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum nach telefonischer Absprache)

Bezirksregierung Münster: E-Mail (poststelle@bezreg-muenster.nrw.de); Fax (0251-411-2525); postalisch (Bezirksregierung Münster, 48128 Münster); Niederschrift (im Dienstgebäude Domplatz 1-3, 48143 Münster, Raum nach telefonischer Absprache) 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme und schriftlichen Stellungnahme über eine Internetplattform, zu erreichen über die Internetadresse:

https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl_2021

Die Veröffentlichung im Internet ist vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie vorrangig zu nutzen. Die oben beschriebene analoge Auslegung stellt eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme dar.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

- MBl. NRW. 2021 S. 100