Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 14 vom 8.6.2021 Seite 289 bis 306

 

Änderung der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

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Änderung der Hauptsatzung
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 21. November 2020

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 21. November 2020 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 650) geändert worden ist, die folgende Änderung der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 11. Mai 1996 (MBl. NRW. S. 1662) beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2021 - Az.: G.0923 - genehmigt worden ist:

Artikel 1

1. § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Von den Vorgaben nach Absatz 1 Satz 1 kann auf Beschluss des Vorstands abgewichen werden, wenn und solange die Durchführung einer Kammerversammlung aufgrund äußerer, unvorhergesehener und gravierender Umstände wie Katastrophenfällen oder Pandemien nicht möglich oder infolge gesetzlicher oder behördlicher Auflagen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. In diesen Ausnahmefällen kann der Vorstand beschließen, dass in Bezug auf eilbedürftige Angelegenheiten oder bei einem Antrag nach Absatz 1 Satz 2 die Kammerversammlung per Videokonferenz durchgeführt und/oder Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Besondere Bestimmungen hierzu sind in Anlagen 1 und 2 dieser Hauptsatzung geregelt. Die vom Vorstand gefassten Beschlüsse sind den Mitgliedern der Kammerversammlung binnen 14 Tagen in schriftlicher oder elektronischer Form bekanntzugeben.“

2. Der Hauptsatzung werden die aus dem Anhang zu diesem Beschluss ersichtlichen Anlagen angefügt:

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:

Münster, den 17. Februar 2021

Jost R i e c k e s m a n n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Genehmigt:

Düsseldorf, den 26. März 2021

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

im Auftrag

H a m m

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 7. Mai 2021

Jost R i e c k e s m a n n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2021 S. 290