Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 36 vom 15.12.2021 Seite 1031 bis 1048

 

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

III.

Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung

Bekanntmachung

des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Vom 19. Oktober 2021

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Landeszustellungsgesetzes vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) geändert worden ist.

Für

Frau
N. D.
[gelöscht aufgrund DSGVO]


letzte hier bekannte Anschrift:
[gelöscht aufgrund DSGVO]


kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Az.: [gelöscht aufgrund DSGVO] vom 19. Oktober 2021 nicht zugestellt werden.

Sie wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse unverzüglich abzuholen.

Anschrift:
LANUV NRW
FB 82
Raum 3.2.08

Wuhanstr. 6
47051 Duisburg

Hinweis:

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 des Landeszustellungsgesetzes gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Im Auftrag
R i e m e r

Redaktioneller Hinweis:

Diese Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der Rechte der Betroffenen aus der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L 119 vom 4.3.2016, S. 1) ausschließlich elektronisch und wird nicht abgedruckt.

- MBl. NRW. 2021