Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 38 vom 30.12.2021 Seite 1095 bis 1120

 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2020

II.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2020

Bekanntmachung

der Gemeindeprüfungsanstalt

Vom 13. Dezember 2021

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit §§ 95 fortfolgende der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, im Folgenden gpaNRW, mit Beschluss vom 1. Dezember 2021 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 64 425 267,21 Euro (siehe Anlage 1). Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 611 592,50 Euro ab (siehe Anlage 2). Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanz-rechnung beläuft sich auf  -2 885 838,43 Euro (siehe Anlage 3).

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Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2020

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2020 wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates der gpaNRW vom 3. Juni 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

            „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

           

            An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt öffentlichen Rechts, Herne

           

            PRÜFUNGSURTEILE

           

            Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt öffentlichen Rechts, Herne — bestehend aus der Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanz-rechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft.

           

            Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt öffentlichen Rechts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

           

            Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

           

            •           entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-schriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Kommunalhaushaltsver-ordnung (KomHVO NRW) sowie den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprü-fungsanstaltsgesetz und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der gpaNRW zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

•          vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

            Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

            GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

           

            Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-mung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜ-FUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

           

            Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han-delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

           

            Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

           

            VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES VERWAL-TUNGSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

           

            Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli-chen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

           

            Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-wortlich, die Fähigkeit der gpaNRW zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beur-teilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

           

            Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

           

            Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der gpaNRW zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

           

            VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAH-RESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

           

            Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

           

            Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

           

            Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

           

            •           identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

            •           gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der gpaNRW abzugeben.

            •           beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

            •           ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der der gpaNRW zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die gpaNRW ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

            •           beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt.

            •           beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der gpaNRW.

            •           führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsur-teil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

           

            Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

                       

Essen, 2. September 2021

           

BDO AG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Fritz                            Engel

Wirtschaftsprüfer       Wirtschaftsprüfer“

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2020 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2020 wurden gemäß §§ 12 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes und § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. Dezember 2021 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht, kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

Herne, den 13. Dezember 2021

Der Präsident der gpaNRW

gez. Heinrich B ö c k e l ü h r

- MBl. NRW. 2021 S.