Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 24.5.2022 Seite 395 bis 408

 

Qualifizierung zu Verwaltungsfachangestellten Auswahljahrgang 2022

20319

Qualifizierung zu Verwaltungsfachangestellten
Auswahljahrgang 2022

Runderlass des Ministeriums des Innern

Vom 6. April 2022

1
Ziele

1.1
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden IM, ermöglicht Tarifbeschäftigten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung, die bisher über keine Verwaltungsausbildung verfügen, die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Durch diese Qualifizierungsmaßnahme werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt, die zur Übernahme von Mitarbeiterfunktionen der allgemeinen Verwaltung auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten befähigen.

1.2
Sofern auch die anderen Ressorts der nordrhein-westfälischen Landesregierung diese Qualifizierungsmöglichkeit für ihre Beschäftigten eröffnet haben, gewährt das IM Zugang zu der Qualifizierungsmaßnahme über das von ihm zentral organisierte Auswahlverfahren.

1.3
Alle Verfahrensschritte dieses Auswahlverfahrens erfolgen inklusiv und gewährleisten eine barrierefreie Teilnahme aller Bewerberinnen und Bewerber. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung wird frühzeitig am Verfahren beteiligt. Im Übrigen wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere auf die Richtlinien zum SGB IX, verwiesen.

2
Adressatenkreis

2.1
Diese Qualifizierungsmaßnahme basiert auf dem Runderlass „Qualifizierung zur Verwaltungsfachangestellten oder zu Verwaltungsfachangestellten in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 23. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 556).

2.2
Hiernach können sich unbefristet Beschäftigte des Landes um eine Teilnahme an der Qualifizierung bewerben, sofern sie am Bewerbungsstichtag gemäß Nummer 3.1 mindestens fünf Jahre im allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig gewesen sind.

2.3
Zeiten einer verwaltungsnahen Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie Zeiten verwaltungsnaher Tätigkeiten bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber vor Eintritt in den unbefristeten Landesdienst sind nach Einzelfallprüfung anrechenbar.

3
Bewerbungsverfahren

3.1
Die Bewerberinnen und Bewerber legen ihren Stammdienststellen die vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 30. Mai 2022 (Bewerbungsstichtag) vor.

3.2
Die Stammdienststellen prüfen die Bewerbung auf Vollständigkeit und kontrollieren das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen. Zum Bewerbungsstichtag müssen dabei die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zwingend von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

a) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen,

b) eine mindestens fünfjährige Beschäftigungszeit im allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen und

c) ein positives Votum der Stammdienststelle zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für eine Teilnahme an der Qualifizierung gemäß Anlage 1 Nummer V.

Mit Blick auf das Beschäftigungszeiterfordernis wird nochmals auf die unter Nummer 2.3 angeführten Anrechnungsmöglichkeiten hingewiesen. Die abschließende Prüfung zur Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten obliegt dabei der jeweiligen Stammdienststelle.

3.3
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere das ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Anlage 1, sind dem IM spätestens bis zum 27. Juni 2022 (Übermittlungsstichtag) auf elektronischen Wege über das Funktionspostfach personalentwicklung@im.nrw.de vorzulegen. Die Vorlage erfolgt für die Beschäftigten des Geschäftsbereiches des IM durch die jeweilige Stammdienststelle.

Die anderen Landesministerien werden gebeten, dem IM die vollständigen Bewerbungsunterlagen, inklusive dem ausgefüllten Bewerbungsformular gemäß Anlage 1, der Bewerberinnen und Bewerber des eigenen Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden gebündelt bis zum Übermittlungsstichtag über das vorstehend genannte Funktionspostfach vorzulegen.

3.4
Die erfolglose Teilnahme an einem oder mehreren Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme in der Vergangenheit steht einer erneuten Bewerbung nicht entgegen.

3.5
Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Bewerbungsvoraussetzungen zum Bewerbungsstichtag nicht vorliegen, sind durch die Stammdienststellen hierüber schriftlich zu informieren. Mit ihnen sollen möglichst in einem Gespräch mit den zuständigen Personalstellen alternative Entwicklungsmöglichkeiten eruiert werden. Eine Vorlage der Bewerbungsunterlagen an das IM erfolgt in diesen Fällen nicht.

4
Auswahlverfahren

4.1
Der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist ein obligatorisches Auswahlverfahren vorgeschaltet, das aus einem Interview und einer Arbeitsprobe besteht. Durch das Interview werden die personalen Kompetenzen geprüft, wogegen die Arbeitsprobe der Prüfung der Methodenkompetenzen dient (Anlage 2).

4.2
Die Einladungen zum Auswahlverfahren werden durch das IM ausgesprochen und über die Stammdienststellen zugestellt.

4.3
Die Durchführung der Auswahlverfahren ist ab der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen und wird zentral durch das IM gesteuert.

4.4
Die Bewerberinnen und Bewerber werden direkt im Anschluss an das Verfahren über ihr Bestehen oder Nichtbestehen informiert. Bei Nichtbestehen haben die Bewerberinnen und Bewerber im Anschluss an das Interview die Möglichkeit, ein Feedback zu erhalten.

4.5
Im Nachgang zum Auswahlverfahren werden die Stammdienststellen über das Ergebnis des jeweils in der eigenen Zuständigkeit liegenden Personals in Kenntnis gesetzt. Die Stammdienststellen fertigen anschließend ein Schreiben über die Zulassung beziehungsweise Nichtzulassung und eröffnen dies den Bewerberinnen und Bewerbern aktenkundig.

4.6
Die Einteilung auf die konkreten Qualifizierungskurse richtet sich nach dem individuellen Ergebnis des Auswahlverfahrens beziehungsweise nach dem erreichten Ranglisten-Platz. Die Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch Übermittlung der Rangliste an das Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden, im Folgenden IöV. Die praktische Kurszuteilung erfolgt anschließend durch das IöV. Informationen hierzu werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die Stammdienststellen durch das IöV zur Verfügung gestellt.

5
Beginn und Ausgestaltung der Qualifizierungsmaßnahme

5.1
Die Qualifizierung findet grundsätzlich am IöV statt und erfolgt im Rahmen der dortigen Ausbildungskapazitäten. Die einzelnen Qualifizierungskurse starten am IöV jeweils im Januar eines Jahres. Der Start der ersten beiden Kurse des Auswahljahrgangs 2022 ist für Januar 2023 vorgesehen. Die Einrichtung zusätzlicher Kurse an einzelnen Bezirksregierungen ist je nach Bewerberaufkommen und unter Berücksichtigung der Wohnorte beziehungsweise Dienstorte der Beschäftigten möglich.

5.2
Es ist beabsichtigt, jeder Bewerberin und jedem Bewerber, die beziehungsweise der das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat, binnen drei Jahren nach der Zulassung den Beginn der Qualifikation zu ermöglichen. Insofern können bei Bedarf gegebenenfalls zusätzliche, unterjährige Kurse am IöV eingerichtet werden.

5.3
Ein großes Anliegen ist die Ermöglichung der Teilnahme auch für Interessentinnen und Interessenten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, mit oder ohne Teilzeitvereinbarung. Dies erfolgte bislang durch die Suche nach individuellen Lösungen, beispielsweise bei Unterbringung und Kinderbetreuung. Die Etablierung eines eigenen Modells/Lehrgangs scheitert(e) an einer ausreichend großen Nachfrage. Derzeit werden hybride bzw. digitale Zusatzangebote geprüft. Daher wird ausdrücklich um entsprechende Interessensbekundungen und die Angabe konkreter Ausgestaltungswünsche gebeten.

5.4
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das IM die zentralisierte Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme für alle Bewerberinnen und Bewerber beim IöV in Hilden vorbehält. Nähere Informationen bezüglich des konkreten Beginns sowie der Dauer und der Inhalte der Lehrgänge werden nach der Durchführung des Auswahlverfahrens durch das IöV bekannt gegeben.

5.5
Weitere Informationen zur Ausgestaltung der Qualifikation können dem in Nummer 2.1 genannten Runderlass entnommen werden.

6
Abschluss der Qualifikationsmaßnahme, kein Anspruch auf andere Beschäftigung

6.1
Bewerberinnen und Bewerber sind von den Stammdienststellen darauf hinzuweisen, dass die Zulassung zum Auswahlverfahren, die Zulassung zur Qualifizierung und ein erfolgreiches Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme mit bestandener Prüfung keinen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz oder eine Höhergruppierung generieren.

6.2
Ungeachtet dessen haben die Stammdienststellen durch vorausschauende personalwirtschaftliche Planung dafür Sorge zu tragen, dass für Absolventinnen und Absolventen dieser Qualifizierung die reelle Chance einer beruflichen Weiterentwicklung besteht.

7
Informationsveranstaltung

7.1
Das IM bietet im Rahmen einer zentralen Informationsveranstaltung sowohl den Personalstellen als auch den interessierten Beschäftigten die Möglichkeit, Einzelheiten über das Qualifizierungsverfahren, den Ablauf des Auswahlverfahrens und den Ausbildungsverlauf zu erfahren.

7.2
Diese Veranstaltung wird virtuell durchgeführt und findet am 13. Mai 2022 statt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Funktionspostfach personalentwicklung@im.nrw.de möglich. Anmeldungen werden bis zum 6. Mai 2022 entgegengenommen.

7.3
Die Stammdienststellen werden gebeten, den für eine Bewerbung in Betracht kommenden Personenkreis rechtzeitig über diese Qualifizierungsmöglichkeit zu informieren und bei Bedarf zu beraten.

8
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 399