Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 24.5.2022 Seite 395 bis 408

 

Änderung des Runderlasses „Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei“

2051

Änderung des Runderlasses
„Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei“

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 432 - 57.01.59 -

Vom 28. April 2022

1

Der Runderlass des Innenministeriums "Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei“ vom 25. Juni 1979 (MBl. NRW. S. 1508), der zuletzt durch Runderlass vom 28. März 2003 (MBl. NRW. S. 369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3.1 Satz 5 wird nach der Angabe „24a“ die Angabe „, 24c“ eingefügt.

2. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4.3.1.2 Satz 1 werden nach dem Wort „Herausgabezeiten“ die Wörter „mittels des Vordrucks NRW 2584“ eingefügt.

b) Nummer 4.3.2.1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Für die weitere Verwahrung des Fahrzeuges trägt der Betroffene die Kosten nach den im Vordruck NRW 2584 aufgeführten Grundsätzen.“

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 401